
Von der Idee zum Projekt
LEADER ist Teil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). In Nordrhein-Westfalen stellt LEADER eine Maßnahme im Rahmen des NRW-Programms Ländlicher Raum dar.
Was wird gefördert?
Alle natürlichen und juristischen Personen aus der Region Bocholter Aa – z.B. Privatpersonen, Vereine, Kommunen, soziale Einrichtungen oder Unternehmen.
Projektinhalte entsprechend der in der Regionalen Entwicklungsstrategie formulierten Ziele.
Förderfähig sind fast alle Arten von Kosten (z. B. Bau- und Einrichtungskosten, Sachkosten, Fremdleistungen, Personalkosten).
Wie viel wird gefördert?
Bis zu 250.000 € Zuwendung für ein Projekt.
Die maximale Förderhöhe beträgt 65 % der förderfähigen Gesamtkosten. (Hinweis: Bei produktiven Investitionen beträgt die Zuwendung maximal 40 % der förderfähigen Gesamtkosten.)
Weitere Informationen
Wir unterstützen gerne
Das Regionalmanagement (RM) begleitet Sie während des gesamten Projektprozesses. Es unterstützt bei der sorgfältigen Vorbereitung von Konzept und Unterlagen und koordiniert den Beratungsprozess in der Lokalen Aktionsgruppe (LAG). Erfüllt Ihre Projektidee alle Voraussetzungen und spricht die Lokale Aktionsgruppe einen positiven Beschluss für Ihr Projekt aus, kann der formale Antrag für die Bezirksregierung vorbereitet und eingereicht werden. Die Bezirksregierung entscheidet als bewilligende Stelle endgültig über die Förderfähigkeit des Projektes.
Projektablauf
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Beratung
Konzept
Abstimmung
Antrag
Umsetzung





