

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert.
Relaunch der zweisprachigen Webseite www.dinxperwick.info
Erinnerungsort Eisenhütte: Ausbaustufe 2026 "Station Hütte"
Vierte Stele Bocholter Stadtwaldlager
Dorfverschönerung, Sitzgelegenheiten schaffen
Das Rheder Pärchen als kulturelles Wahrzeichen und touristische Identitätsfigur der Stadt Rhede
Ladesäule mit Fahrradständer
Ausstattung von Wanderwegen mit Sitzbänken
Schau Hühnerstall RGZV Velen
Schutzhütte mit landwirtschaftlichem Bezug
2 Bouleplätze für alle
Feuerschutz und WC-Ausstattung der St. Helena Kapelle für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen
Installation eines öffentlich zugänglichen Defibrillators in Bocholt-Spork
Spieleschrank mit Sitzmöglichkeit
Errichtung eines Spielplatzes am Reiterverein Velen
Gemeinschaftsraum für Sport, Begegnung und Inklusion
Gestaltung der alten Eiche an der Sägemühle Gut Ross
Informationstafeln - historische Punkte in sechs Ortschaften von Isselburg
Waldspielplatz am Reitverein Rhede
Naturlehrtafeln für den Bürgerpark Rhede
Überdachter Begegnungs- und Aufenthaltsbereich am Sportplatz
Die Sporker Bockwindmühle - Geschichte zum Anschauen
Schutzhütte am Hellweg
Hinweis: Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung entsprechender Fördermittel; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht demnach nicht.



Seit 2020 fördern das Land NRW und der Bund regionale Kleinprojekte, die in LEADER-Regionen umgesetzt werden können.
Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände, Unternehmen sowie die LEADER-Kommunen erhalten durch die Kleinprojekte-Förderung auch für kleinere Ideen zur Verbesserung ihrer Heimat unbürokratisch finanzielle Unterstützung. Ziel ist es, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Projekte sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.
Das können z. B. Infrastrukturmaßnahmen, wie z. B. Bänke, Hinweistafeln, Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze, sein. Aber auch Workshops oder Printmedien sind förderfähig.
Die Rahmenbedingungen des Förderprogramms „Kleinprojekte“
Fördersatz: max. 80 Prozent
Eigenanteil: i. d. R. 20 Prozent
Förderfähige Gesamtkosten: max. 20.000,00 Euro
Über das Mittelabruf-Portal können Sie die Auszahlung Ihrer Fördermittel einfach online beantragen. Die Förderung wird nach dem Erstattungsprinzip ausgezahlt: Bereits entstandene und bezahlte Kosten können Sie über das Portal zur Erstattung einreichen. Auch Teilabrufe sind möglich. Die jeweiligen Stichtage entnehmen Sie bitte Ihrem Weiterleitungsvertrag. Das Portal ist bis zum 30.11.2026 freigeschaltet (das Projekt muss bis spätestens zu diesem Datum abgeschlossen sein).
Für den Mittelabruf benötigen Sie immer die Belegliste, Rechnung(en) und Zahlungsnachweis(e), außerdem beim letzten Auszahlungsantrag mindestens drei Fotos. Je nach Projekt sind noch weitere Unterlagen erforderlich. Vor dem Ausfüllen und Hochladen der Unterlagen empfehlen wir Ihnen, die „Checkliste für Mittelabrufe“ zu lesen, die Sie bereits mit dem Weiterleitungsvertrag erhalten haben.
Sie können die Bearbeitung Ihres Mittelabrufs jederzeit speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Bereitstellung der Mittel durch die Bezirksregierung werden die Fördermittel an Sie weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Bei Fragen unterstützt Ihr Regionalmanagement Sie gerne.
Mit Ihrem Vorhaben tragen Sie zur regionalen Entwicklung des ländlichen Raumes bei. Dafür erhalten sie Mittel vom Land NRW und dem Bund. Um so wichtiger ist, dass Sie nach außen kommunizieren, was Sie mithilfe der der Bundes- und Landesförderung in der Region bewirken. So können Sie nicht nur Ihre Bekanntheit steigern, sondern auch den Einsatz der Bundes- und Landesmittel für die Menschen vor Ort sichtbar machen. Das ist den Fördergebern ein großes Anliegen. Die Öffentlichkeit zu informieren, gehört deswegen zu Ihren Verpflichtungen.
Bitte beachten Sie folgendes:
Nennen Sie die Bezeichnung Kleinprojekt.
Beschreiben Sie Ihr Kleinprojekt auf Ihren offiziellen Internetseiten, Social Media Accounts und in Ihren Pressemitteilungen – einschließlich der Ziele und Ergebnisse.
Verlinken Sie die Region auf Social Media (@LEADER.Bocholter.Aa auf Facebook und @leader.bocholter.aa auf Instagram)
Nennen Sie die Höhe der finanziellen Unterstützung.
Erwähnen Sie die Unterstützung durch die Fördergeber unter Nennung des Pflichtsatzes: „Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert.“
Beispiel: „Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Kleinprojekt. Es erhält Bundes- und Landesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes in Höhe von 6.000 €, was einer Unterstützung von 76 % entspricht.“
Sie haben von uns per Mail eine Logozusammensetzung erhalten. Diese Logozusammenstellung muss auf Plaketten, Plakaten, Schildern, Social Media Posts, etc. abgebildet werden. Geeignete Kleinprojekte (z. B. bauliche Maßnahmen) erhalten von uns kostenfrei Plaketten zugeschickt. Wir setzen uns mit den jeweiligen Projektträger:innen hierzu vorab in Verbindung.



Wenn Sie die Logos eigenständig für eine Abbildung zusammensetzen, beachten Sie bitte folgendes:
Bilden Sie die Fördergeber stets vor einem weißen Hintergrund ab.
Beginnen Sie v.l.n.r. mit dem Logo des Bundesministeriums, gefolgt vom Landesministerium und dann das Regionslogo.
Bilden Sie auch den Pflichtsatz ab: „Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert.“
Sollten Sie die Logos einzeln benötigen, melden Sie sich bitte bei uns: regionalmanagement@leader-bocholter-aa.de oder auch telefonisch unter 02561 917169-4.
