







Kleinprojekte in der LEADER-Region „Bocholter Aa” werden mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert.
Hinweis: Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung entsprechender Fördermittel; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht demnach nicht.
