IMG_3219(2) Dorf Luftaufnahme © Peter Maszlen - Fotolia.com bank-3 Föing_Spinatfeld2 Bewilligung_Pröbstingsee Tag des Flüchtlings_Borken

 

 

 

 

Kann aus Ihrer  Projektidee ein LEADER-Projekt werden?

Hier die wichtigsten Kriterien vorab:

  • Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen, private Organisationen wie Vereine und Privatpersonen.
  • Ihr Projekt passt in eines der Handlungsfelder der Lokalen Entwicklungsstrategie: Ländlicher Raum als Lebensort, Wirtschaft und Landwirtschaft, Umwelt & Ökologie und Tourismus & Kultur.
  • In der Regel beträgt der Fördersatz 65 % der förderfähigen Brutto-Kosten. Die maximale Förderhöhe ist auf 250.000 Euro begrenzt.
  • Die Bagatellgrenze – also die Mindesthöhe für die LEADER-Mittel –  beträgt 12.500 Euro bei Gemeinden und Gemeindeverbänden. Bei allen übrigen Antragstellern liegt die Bagatellgrenze bei 1.000 Euro.
  • Die sogenannte Co-Finanzierung von 35 % kann sowohl durch öffentliche (Drittmittel) als auch private Mittel (Spenden) erfolgen. Fließen zweckgebundene Spenden in die Co-Finanzierung mit ein, müssen Sie als Projektträger mindestens einen Eigenanteil von 10 % einbringen.
  • Förderfähig sind Baukosten, Sach- und Fremdausgaben, Personalkosten etc.  Auch das ehrenamtliche Engagement kann in Form von unbaren Eigenleistungen gefördert werden.
  • Sie sind ein privater Antragsteller? Dann müssen Sie, sofern die Zuwendung (Fördersumme + öffentliche Mittel/ Co-Finanzierung) weniger als 100.000 Euro beträgt, keine Ausschreibungen o.ä. durchführen.

Treffen diese Punkte für Ihr Projekt zu? Dann rufen Sie uns gerne direkt an und wir überlegen gemeinsam, ob aus Ihrer Idee auch tatsächlich ein mit 65 % gefördertes LEADER Projekt werden kann:

Regionalmanagement LEADER Region Bocholter Aa
Lioba Galliet / Alexander Jaegers
regionalmanagement@leader-bocholter-aa.de
Telefon 02561 / 917 1690

Video: Was ist LEADER?

Weitere Informationen zu LEADER finden Sie auf den Seiten der dvs, Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume

03.01.2019: Wir suchen Projektideen!